OIB-Richtlinien, von jedem Bundesland eigens übernommen
Das Baurecht liegt in Österreich bei den Ländern. Die OIB-Richtlinien liefern die gemeinsame technische Grundlage, verbindlich wird aber erst die Fassung, die das Recht Ihres Bundeslandes übernimmt — und das kann mit Abweichungen geschehen. Die Länder stehen dabei bei unterschiedlichen Generationen. Ein Dachaufbau ist deshalb von der Liegenschaftsadresse her zu bestimmen und nicht von einem bundesweiten Näherungswert.